DPWA.de – Was ändert sich 2012?
Unbegrenzter Zuverdienst für Studenten und Azubis
Von 2012 an können Azubis oder Studenten mit Nebenjob so viel verdienen, wie sie wollen. Einschränkungen greifen erst, wenn sich noch eine zweite Ausbildung anschließt.
Vermietung an Verwandte
Wer Haus oder Wohnung an Angehörige vermietet, muss künftig mindestens 66 Prozent der „ortsüblichen Miete” kassieren. Andernfalls dürfen Eigentümer Darlehenszinsen, Reparatur- und Renovierungskosten nicht voll von der Steuer absetzen.
Kilometerpauschale oder Ticketkosten für Pendler:
Wer mal mit dem Auto und mal mit öffentlichen Verkehrsmitteln zur Arbeit fährt, konnte bislang frei wählen, ob er an den Bus- und Bahntagen die Ticketkosten oder ebenfalls die Pendlerpauschale von 0,30 Cent pro Kilometer ansetzt. Künftig müssen Pendler sich entscheiden: Entweder sie machen für alle Fahrten die Pauschale geltend, oder sie setzen nur die Ticketkosten ab
Werbungskosten mit höhere Pauschale:
Rückwirkend zum 1. Januar 2011 steigt die Pauschale für Werbungskosten von 920 auf 1.000 Euro. Diesen Betrag zieht das Finanzamt von den Einkünften ab, ohne dass Arbeitnehmer ihre Ausgaben für Fachliteratur, Arbeitsmittel oder Berufskleidung einzeln belegen müssen. Kfz-
Steuer nach neuem CO2-Grenzwert berechnet
Ab 1. Januar wird die Kfz-Steuer für Neuwagen nach einem neuen CO2-Grenzwert berechnet. Steuerfrei ist dann nur noch ein CO2-Ausstoß bis 110 Gramm pro Kilometer. Für jedes Gramm mehr fallen zwei Euro an – zusätzlich zum Sockelbetrag, der sich aus Kraftstoffart und Hubraum ergibt.
Kostenlose Auskünfte vom Finanzamt
Wer vom Finanzamt eine verbindliche Auskunft haben möchte, muss dafür keinen Cent mehr zahlen. Auskünfte bis zu einem Gegenstandswert von 10.000 Euro sind gratis.
Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung sinkt
Die Rentenbeitragssätze sinken zum 1. Januar von 19,9 auf 19,6 Prozent.
Rente mit 67 kommt, und die Altersgrenzen in der gesetzlichen Rentenversicherung werden stufenweise erhöht. Wer 1947 und später geboren wurde, für den steigt das reguläre Renteneintrittsalter von Jahrgang zu Jahrgang um einen Monat.
Riester- und Rürup-Rente: Auszahlung erst mit 62
Die Anhebung der Altersrente auf 67 in der gesetzlichen Rentenversicherung wirkt sich auch auf die Riester-Rente aus. Für alle ab dem 1. Januar 2012 abgeschlossenen Riester-Verträge darf die erste Rentenzahlung nicht mehr vor dem 62. Lebensjahr erfolgen – ansonsten gehen staatliche Förderung und mögliche Steuervorteile verloren.
Schnellere Überweisungen am Automaten und übers Internet
Ab 2012 müssen Geldinstitute papierlose Überweisungen (online, per Automat) innerhalb eines Tages ausführen – nicht nur in Deutschland, sondern auch innerhalb Europas (Staaten der EU bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums).
Nur ein P-Konto schützt ab 2012 vor der Pfändung
Ab 1. Januar sind sowohl Arbeitseinkommen als auch Sozialleistungen und Kindergeld nur noch auf dem P-Konto vor Gläubigern geschützt. Bei neu zugestellten Pfändungen kann auch noch vier Wochen nach Zustellung der Pfändung das übliche Girokonto rückwirkend in ein P-Konto umgewandelt werden.
Hartz IV: Regelsätze werden erhöht
Ab 1. Januar steigen die Regelsätze für Arbeitslosengeld II und Sozialhilfe um 10 Euro auf 374 Euro. Erwachsene Partner einer Bedarfsgemeinschaft erhalten zukünftig 337 Euro. Keinen Aufschlag gibt es für Kinder zwischen sechs und 13 Jahren sowie für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren. Für sie werden weiterhin 251 bzw. 287 Euro gezahlt.
Der Regelbedarf für Kinder bis sechs Jahre steigt leicht an: von 215 auf 219 Euro.
Versicherungen: Gleiche Tarife für Mann und Frau
Spätestens ab dem 21. Dezember 2012 müssen Versicherer sogenannte Unisex-Tarife anbieten, also für Frau und Mann gleich teure Policen. Dafür gesorgt hat in diesem Frühjahr der Europäische Gerichtshof, der nach Geschlecht differenzierte Tarife untersagt hat.
Analoges Satellitenfernsehen wird abgeschaltet Künftig werden Programme der ARD, des ZDF und aller Privatsender via Satellit nur noch digital ausgestrahlt. Die analoge Übertragung endet am 30. April 2012, Punkt 3 Uhr. Wer derzeit noch per Satellit analog fernsieht und ab Mai nicht in die Röhre schauen will, muss sein Gerät mit einem digitaltauglichen Empfangsteil an der Satellitenschüssel (LNB) und einem digitalen Satellitenreceiver fit für die neue Technik machen.
Wechsel des Telefonanbieters innerhalb eines Tages
Künftig soll es deutlich schneller gehen, wenn Kunden den Telefonanbieter wechseln: Erst wenn eine reibungslose Übergabe vom abgebenden an den aufnehmenden Anbieter gewährleistet ist, darf der Verbraucher vom Netz getrennt werden.
Keine neue Anschluss-Mindestlaufzeit beim Umzug
So sollen sie die bisherigen Telefon- und Internet-Anschlüsse mitnehmen können, ohne dass die Mindestlaufzeit der Verträge von vorne beginnt. Kann der Anbieter den gleichen Anschluss zu gleichen Bedingungen am neuen Wohnort nicht anbieten, hat der Kunde ein außerordentliches Kündigungsrecht.
Kostspieligerer Zahnersatz
Besuche beim Zahnarzt werden ab 1. Januar teurer. Ab dann gilt die novellierte Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Für gesetzlich versicherte Patienten werden in erster Linie Kronen, Brücken und Prothesen mehr ins Geld gehen. Denn die Krankenkasse übernimmt nur die Kosten für die sogenannte Regelversorgung, die nach dem Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen (BEMA) honoriert wird.
Steigende Sätze in den Pflegestufen
Pflegebedürftige, die von der Pflegekasse unterstützt werden, bekommen ab Januar mehr Geld. So werden die Sätze für die Versorgung durch ambulante Pflegedienste angehoben:
- in der Pflegestufe I von 440 auf 450 Euro im Monat,
- in der Pflegstufe II von 1.040 auf 1.100 Euro im Monat,
- in der Pflegestufe III von 1.510 auf 1.550 Euro im Monat.
Auch das Pflegegeld steigt. In Pflegestufe I und II erhöht es sich um 10 Euro auf 235 und 440 Euro; in Pflegestufe III gibt’s künftig 700 Euro pro Monat. Für die Leistungen in der Tages- und Nachtpflege sowie in der Kurzzeit- und Verhinderungspflege stehen jeweils
Bessere Information der Stromkunden
Ab Anfang Februar sind Stromanbieter nach dem geänderten Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) verpflichtet, ihre Kunden in Rechnungen und Verträgen umfassender zu informieren. Dazu gehören zum Beispiel Hinweise zu Kündigungsterminen und -fristen. Ob viel oder wenig Energie in den Haushalt fließt, soll eine Grafik aufschlüsseln, die der Rechnung beiliegt.
Abschied von der 40-Watt-Glühbirne
Nach den Glühbirnen mit 100, 75 und 60 Watt wird 2012 auch der 40 Watt-Birne das Licht ausgeknipst. Ab 1. September 2012 dürfen Hersteller diese Lampen nicht mehr produzieren, ältere Bestände allerdings weiterhin verkaufen.


