HARZ – Informationen zum Kindesunterhalt sowie zum Sorge- und Umgangsrecht
Kinder, deren Eltern getrennt leben oder geschieden sind, haben einen Anspruch auf Unterhalt. Dieser steht ihnen zu, bis sie ihre Ausbildung abgeschlossen haben.
Die Unterhaltszahlungen sind bis zum 18. Lebensjahr von jenem Elternteil allein zu leisten, bei dem sich das Kind/der Jugendliche nicht überwiegend aufhält. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, leistet seinen Unterhalt in Form der Betreuung. Mit Erreichen des 18. Lebensjahres ihres Kindes müssen beide Elternteile für den Unterhalt aufkommen, so lange die Ausbildung andauert.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema erhalten Interessierte bei einer öffentlichen Veranstaltung am Mittwoch, 16. Mai, 18.00 Uhr, in Halberstadt, Juri-Gagarin-Str. 19 (Nähe Amtsgericht).
Die Halberstädter Rechtsanwältin Marianne Hesche-Streso geht in ihrem Vortrag z.B. auf folgende Fragen ein:
Wer berechnet den Kindesunterhalt?
Wie erfolgt die Berechnung?
Welche Auskünfte müssen die Eltern gegenseitig oder der/dem Jugendlichen (wenn diese/-r volljährig ist) erteilen?
Wie erfolgt die Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt?
Welche Bedeutung hat die Düsseldorfer Tabelle und der Selbstbehalt?
Unter welchen Voraussetzungen kann/muss Unterhalt neu berechnet werden (Abänderung)?
Ferner gibt die Expertin rechtliche Hinweise, praktische Tipps und beantwortet Fragen zum Sorge- und Umgangsrecht getrennt lebender oder geschiedener Eltern für deren gemeinsame Kinder.
Insbesondere beim Umgangsrecht kommt es immer wieder – insbesondere während der Ferienzeit – zu Meinungsverschiedenheiten
zwischen den Eltern. Hier werden Lösungsvorschläge auch für den Fall der Umgangsvereitelung vorgestellt.
Schließlich erläutert die Expertin, was unter dem Begriff “Sorgerecht” zu verstehen ist und welche Bereiche bei der Erziehung des Kindes
dabei erfasst werden.
Veranstalter dieses öffentlichen Vortrages ist der gemeinnützige Interessenverband Unterhalt und Familienrecht (ISUV), Bez.-Stelle Magdeburg.
Gäste sind herzlich willkommen. Kostenbeitrag 2,-€.
Eine Anmeldung ist ratsam: Tel. 0391-9906566 oder 0170 5484542 (Herr Ernst) sowie E-Mail: halberstadt@isuv.de
Manfred Ernst
Leiter der ISUV-Bez.-Stelle Magdeburg
Tel.: 0391-9906566 oder 0170 5484542; E-Mail: halberstadt@isuv.de


